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Fördermodelle & Finanzierungsbeispiele für Naturkindergärten

Die Finanzierung eines Naturkindergartens setzt sich in der Regel aus mehreren Säulen zusammen. Kommunen können durch gezielte Fördermodelle die Gründung und den langfristigen Betrieb maßgeblich unterstützen und so die Trägervielfalt sichern.

Dieser Leitfaden stellt die drei Hauptsäulen der Finanzierung vor und zeigt konkrete, praxiserprobte Fördermodelle auf, die Ihre Kommune adaptieren kann.


Säule 1: Gesetzliche Regelfinanzierung (Die Basis)

Die Grundlage der Finanzierung ist – wie bei jeder anderen anerkannten Kindertageseinrichtung – die gesetzliche Förderung durch Land und Kommune sowie die Elternbeiträge. Die genaue Höhe und Aufteilung ist in den jeweiligen Kindertagesstättengesetzen (KitaG) der Länder und den darauf basierenden kommunalen Satzungen festgelegt.


Säule 2: Kommunale Zusatzförderung (Die Gestaltungs-Chance)

Hier liegt der größte Hebel für Kommunen, um aktiv Anreize zu schaffen und die Gründungsphase zu erleichtern. Die folgenden Modelle haben sich in der Praxis bewährt:

Modell A: Gründungs- & Investitionszuschuss

Was? Eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung für die Gründungsphase. Zweck: Deckung der hohen Anfangskosten für die Erstausstattung. Beispiel: Die Gemeinde X gewährt freien Trägern einen Zuschuss von bis zu 20.000 € für die Anschaffung und den fachgerechten Ausbau eines Bauwagens, wenn dadurch mindestens 15 neue Betreuungsplätze geschaffen werden.

Modell B: Pachtfreie Grundstücksüberlassung

Was? Die Kommune stellt ein geeignetes Grundstück für einen symbolischen Pachtzins (z.B. 1€/Jahr) zur Verfügung. Zweck: Entlastung der laufenden Betriebskosten und Schaffung von Planungssicherheit für den Träger. Beispiel: Die Stadt Y überlässt einem Trägerverein eine ungenutzte städtische Wiese am Waldrand für 10 Jahre pachtfrei zur Errichtung eines Naturkindergartens.

Modell C: Qualitäts- und Inklusionsfonds

Was? Ein jährlicher Fördertopf, aus dem Kitas Mittel für besondere Projekte beantragen können. Zweck: Förderung von pädagogischer Qualität, Inklusion und besonderen Angeboten. Beispiel: Der Landkreis Z stellt jährlich 50.000 € bereit, aus denen Naturkitas Mittel für Fortbildungen (z.B. “Wildnispädagogik”) oder die Finanzierung einer zusätzlichen Inklusionskraft beantragen können.


Säule 3: Stiftungen & Drittmittel (Die Ergänzung)

Kommunen können Träger aktiv dabei unterstützen, zusätzliche Gelder von Dritten zu akquirieren und so das finanzielle Fundament zu verbreitern.

  • Stiftungsberatung: Die kommunale Verwaltung (z.B. Wirtschaftsförderung) informiert aktiv über passende regionale und überregionale Stiftungen (insbesondere Umwelt-, Bildungs- oder Sozialstiftungen) und unterstützt bei der Antragstellung.
  • Öffentlich-Private Partnerschaften (PPP): Die Kommune vermittelt gezielt Kontakte zu lokalen Unternehmen, die im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements (Corporate Social Responsibility, CSR) eine Patenschaft oder ein Sponsoring für den Naturkindergarten übernehmen (z.B. Finanzierung von wetterfester Kleidung für alle Kinder).
  • Crowdfunding-Unterstützung: Die Kommune bewirbt eine Crowdfunding-Kampagne des Trägers über ihre offiziellen Kanäle (Website, Amtsblatt, Social Media) und erhöht so deren Reichweite und Legitimität in der Bevölkerung.