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Leitfaden: Wie Ihre Kommune Naturkindergärten aktiv fördern kann

Die Förderung von Naturkindergärten ist eine aktive Gestaltung kommunaler Familien- und Bildungspolitik. Als Kommune oder Verwaltung haben Sie vielfältige und oft unkomplizierte Möglichkeiten, die Entstehung und den erfolgreichen Betrieb solcher Einrichtungen zu unterstützen. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Handlungsfelder auf.


Handlungsfeld 1: Flächen & Standorte bereitstellen

Die größte Hürde für Gründer ist oft die Findung eines geeigneten Standorts. Hier können Kommunen entscheidend helfen.

Identifikation geeigneter Flächen

Prüfen Sie kommunale Flächen (Waldstücke, Wiesen, Parks) auf ihre Eignung. Kriterien sind: Erreichbarkeit für Eltern und Rettungsdienste, Sicherheit (z.B. Abstand zu Gefahrenquellen) und naturschutzrechtliche Belange.

Kooperation mit Forst & Landwirtschaft

Vermitteln Sie den Kontakt zwischen Kita-Trägern und den zuständigen Forstbehörden oder lokalen Landwirten. Oft lassen sich unkomplizierte Nutzungsvereinbarungen für Waldstücke oder Wiesenflächen treffen.

Pachtverträge & Nutzungsrechte

Bieten Sie potenziellen Trägern langfristige und kostengünstige Pachtverträge für kommunale Grundstücke an. Das schafft Planungssicherheit, die für die Finanzierung essenziell ist.


Handlungsfeld 2: Genehmigungsverfahren erleichtern

Ein transparentes und unterstützendes Genehmigungsverfahren kann die Gründungsphase erheblich beschleunigen.

  • Zentrale Ansprechperson schaffen: Benennen Sie in der Verwaltung eine Person (z.B. im Jugend- oder Bauamt), die als “Lotse” für Naturkita-Gründungen fungiert und die notwendigen Schritte zwischen den Ämtern koordiniert.
  • Informationspaket bereitstellen: Erstellen Sie ein Merkblatt, das die spezifischen Anforderungen an Naturkindergärten in Ihrer Kommune zusammenfasst (z.B. Vorgaben für den Schutzraum, hygienische Anforderungen, Anbindung).
  • Pragmatische Lösungen ermöglichen: Unterstützen Sie Träger bei der Suche nach pragmatischen Lösungen, z.B. durch die temporäre Nutzung von Vereinsheimen als Schutzraum oder die Genehmigung von Bauwagen-Standplätzen.

Handlungsfeld 3: Finanzielle Anreize & Unterstützung

Neben der gesetzlichen Regelfinanzierung können gezielte kommunale Zuschüsse den Start erleichtern und die Qualität sichern.

  • Anschubfinanzierung: Gewähren Sie Gründungszuschüsse für die Erstausstattung (z.B. Anschaffung eines Bauwagens, Materialkosten).
  • Investitionskostenzuschüsse: Beteiligen Sie sich an den Kosten für die Errichtung oder den Ausbau des Schutzraums.
  • Qualitätsförderung: Schaffen Sie einen Fördertopf für spezifische Qualitätsprojekte, z.B. für Fortbildungen in der Naturpädagogik oder die Anschaffung besonderer Materialien.

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