Sicherheit im Winter: Betreiberpflichten für Kita-Träger
Der Winter stellt besondere Anforderungen an Ihre Verkehrssicherungspflicht als Träger. Neben den pädagogischen Aspekten, die das Personal vor Ort steuert, gibt es grundlegende organisatorische und bauliche Pflichten, die Sie als Betreiber sicherstellen müssen.
mindmap root((Betreiberpflichten im Winter)) **1. Räum- & Streupflicht** Verantwortlichkeit klären Wege definieren Geeignetes Streugut bereitstellen **2. Dächer & Bäume** Gefahrenanalyse (Schneelast) Warnhinweise anbringen Bei Gefahr: Bereiche sperren **3. Spielgeräte** Personal anweisen Wichtig: Fallschutz ist unwirksam! Material zum Sperren bereitstellen
1. Räum- und Streupflicht: Wege sicher halten
Als Träger sind Sie dafür verantwortlich, dass die Zugangswege zur Einrichtung und die Hauptwege auf dem Gelände sicher begehbar sind.
Was gehört dazu?
- Definierte Wege: Legen Sie klar fest, welche Wege geräumt und gestreut werden müssen. Dies sind in der Regel der Haupteingang, Flucht- und Rettungswege sowie die Wege zu den Mülltonnen.
- Zeitliche Vorgaben: Die Wege müssen in der Regel zu Beginn der Bringzeit (z.B. ab 7:00 Uhr) geräumt sein und bei Bedarf während des Tages nachgebessert werden.
- Verantwortlichkeit: Klären Sie eindeutig, wer für den Winterdienst zuständig ist (Hausmeister, externer Dienstleister, kommunaler Bauhof) und stellen Sie sicher, dass diese Person auch bei plötzlichem Wintereinbruch erreichbar ist.
- Geeignetes Streugut: Stellen Sie umweltfreundliches und geeignetes Streugut (z.B. Splitt, Sand, Granulat) in ausreichender Menge zur Verfügung. Streusalz ist auf den meisten kommunalen Flächen und im Wurzelbereich von Bäumen verboten.
2. Gefahr durch Dachlawinen und Schneebruch
Herabfallender Schnee und Eis von Dächern oder Bäumen stellen eine erhebliche und oft unterschätzte Gefahr dar.
Ihre Aufgaben als Träger:
- Gefahrenanalyse: Identifizieren Sie im Vorfeld, von welchen Dächern (Kita-Gebäude, Bauwagen, Spielhäuser) oder großen Bäumen eine Gefahr ausgehen könnte.
- Warnhinweise: An gefährdeten Stellen sollten dauerhaft Warnschilder (“Vorsicht Dachlawine”) angebracht werden.
- Temporäre Absperrungen: Bei akuter Gefahr (z.B. nach starkem Schneefall) müssen die gefährdeten Bereiche (z.B. der Bereich unter der Dachtraufe) unverzüglich und weiträumig abgesperrt werden (z.B. mit Flatterband und Warnaufstellern).
- Schneefanggitter: Prüfen Sie, ob an besonders gefährdeten Dächern die Installation von Schneefanggittern baurechtlich vorgeschrieben oder sicherheitstechnisch notwendig ist.
- Anweisungen an das Personal: Weisen Sie die Kita-Leitung und das Personal an, gefährdete Bereiche eigenständig zu sperren und Sie umgehend zu informieren.
3. Eingeschränkte Nutzbarkeit von Spielgeräten
Im Winter verändert sich die Sicherheit von Spielgeräten dramatisch. Sie als Träger müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass das Personal vor Ort richtig handeln kann.
- Grundsatzentscheidung treffen: Legen Sie eine generelle Regelung fest, wie mit der Gerätenutzung im Winter umgegangen werden soll.
- Fallschutz ist unwirksam: Ein gefrorener Boden (Sand, Hackschnitzel, Rasen) hat keine stoßdämpfende Wirkung. Informieren Sie das Personal darüber, dass bei gefrorenem Boden das Klettern auf hohe Geräte untersagt werden muss.
- Geräte sperren: Stellen Sie Material zur Verfügung (Flatterband, Schilder), damit das Personal vereiste oder gefährliche Geräte schnell und wirksam sperren kann.
- Kommunikation: Unterstützen Sie die Kita-Leitung dabei, diese Sicherheitsmaßnahmen den Eltern gegenüber verständlich und nachvollziehbar zu kommunizieren, um Unverständnis oder Diskussionen zu vermeiden.
Eine gute winterliche Organisation schützt nicht nur Kinder und Personal, sondern auch Sie als Träger vor Haftungsansprüchen. Planen Sie diese Maßnahmen rechtzeitig vor dem ersten Wintereinbruch.
Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2025