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Baurechtliche Vorgaben: Bauwagen, Hütten & Standorte genehmigen lassen

Die vielleicht größte rechtliche Hürde bei der Gründung einer Naturkita ist das Baurecht. Ein Bauwagen ist nicht einfach nur ein Fahrzeug und eine Wiese nicht einfach nur eine Wiese. Sobald eine dauerhafte Nutzung als Kindertagesstätte stattfindet, wird das Bauamt zu einem Ihrer wichtigsten Ansprechpartner.

Dieser Leitfaden erklärt die baurechtlichen Grundlagen, die Sie kennen müssen, und zeigt den Weg zur Genehmigung Ihres Standorts und Schutzraums.


I. Ist Ihr Schutzraum eine “bauliche Anlage”?

Dies ist die erste und entscheidende Frage. Das Baurecht gilt für “bauliche Anlagen”.

  • Definition: Eine bauliche Anlage ist eine mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage. Eine feste Verbindung liegt auch dann vor, wenn die Anlage durch ihr Eigengewicht auf dem Boden ruht (z.B. eine Hütte).
  • Der Bauwagen im Baurecht: Ein Bauwagen mit Rädern, der aber dauerhaft an einem Ort steht und als Schutzraum dient, verliert seinen Charakter als Fahrzeug. Er wird in der Regel als genehmigungspflichtige bauliche Anlage eingestuft.
  • Jurten & Tipis: Auch diese gelten, je nach Größe und Standzeit, oft nicht mehr als “fliegende Bauten” (wie ein Zirkuszelt), sondern als genehmigungspflichtige bauliche Anlagen.

II. Der Standort: Die entscheidende Frage nach Innen- vs. Außenbereich

Wo Ihr Grundstück liegt, entscheidet maßgeblich über die Chancen einer Genehmigung. Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet hier grundsätzlich:

1. Innenbereich (§ 34 BauGB)

Dies sind Flächen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Eine Genehmigung ist hier in der Regel einfacher, wenn sich die Kita nach Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

2. Außenbereich (§ 35 BauGB)

Dies sind alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und bebauten Ortsteilen – also der typische Standort für Wald- und Naturkindergärten. Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich verboten, um eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.

Eine Genehmigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Kita ist kein “privilegiertes Vorhaben” (wie Land- oder Forstwirtschaft). Sie ist ein “sonstiges Vorhaben” und darf nur genehmigt werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Mögliche Beeinträchtigungen öffentlicher Belange sind z.B.:

  • Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans.
  • Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsschutzes.
  • Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung.

III. Der Weg zur Genehmigung: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Die Bauvoranfrage (dringend empfohlen!) Der wichtigste erste Schritt! Mit einer formellen Bauvoranfrage können Sie einzelne, entscheidende Fragen (z.B. “Ist die Nutzung als Naturkita am Standort X grundsätzlich zulässig?”) verbindlich klären lassen, bevor Sie einen teuren Bauantrag mit allen Details einreichen. Dies spart Zeit, Geld und Nerven.

  2. Der Bauantrag Wenn die Bauvoranfrage positiv beschieden wurde, reichen Sie den vollständigen Bauantrag ein. Dieser muss in der Regel von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) erstellt werden und enthält u.a.:

    • Lageplan
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
    • Baubeschreibung
    • Nachweise zur Standsicherheit (Statik) und zum Brandschutz
  3. Die Nutzungsänderung Wenn Sie ein bestehendes Gebäude (z.B. eine alte Scheune) als Schutzraum nutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen. Die Prüfung erfolgt nach den gleichen Kriterien wie bei einem Neubau.

  4. Die Erschließung Sie müssen nachweisen, dass das Grundstück ausreichend erschlossen ist. Dazu gehört vor allem eine gesicherte Zuwegung, die auch für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr) befahrbar ist.


IV. Schnittstellen zu anderen Bereichen

Das Baurecht ist eng mit anderen Genehmigungen verknüpft:

  • Brandschutz: Das im Bauantrag geforderte Brandschutzkonzept ist Grundlage für die Sicherheit der Kinder.
  • Naturschutz: Die untere Naturschutzbehörde wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und prüft die Auswirkungen auf Flora und Fauna.
  • Anforderungen an den Schutzraum: Die bauliche Sicherheit und Statik ist Voraussetzung, damit das Jugendamt den Schutzraum überhaupt für die Nutzung mit Kindern akzeptiert.

Letzte Aktualisierung: 18. September 2025