Hygienevorgaben für Wald-/Naturkitas: Der Leitfaden für Träger
Hygiene in einer Naturkita bedeutet, die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ohne fließend Wasser und Kanalisation zu erfüllen. Dies ist eine der zentralen Herausforderungen im Genehmigungsprozess und erfordert ein durchdachtes, praxisnahes Konzept, das Sie dem Gesundheitsamt vorlegen müssen.
Dieser Leitfaden basiert auf den gängigen Anforderungen der Gesundheitsämter und gibt Ihnen konkrete, bewährte Lösungen an die Hand, um einen genehmigungsfähigen Hygieneplan zu erstellen.
I. Händehygiene: Das A und O
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen ist das gründliche Händewaschen. Dies muss sichergestellt sein:
- Nach jedem Toilettengang
- Vor jeder Mahlzeit
- Nach Kontakt mit Tieren oder stark verschmutztem Material
Die bewährte Lösung: Mobile Handwaschstationen Da ein Wasseranschluss meist fehlt, haben sich Kanister-Systeme etabliert:
- Wasserkanister: Ein Kanister mit Auslaufhahn, der täglich mit frischem Wasser in Trinkwasserqualität befüllt wird.
- Tipp: Verwenden Sie zwei Kanister im Wechsel. So kann einer vollständig austrocknen, was die Bildung von Keimfilmen (Biofilm) verhindert.
- Schutz: Der Kanister muss vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, um Keimwachstum durch Erwärmung zu vermeiden.
- Seife: Ein Spender mit pH-neutraler Flüssigseife.
- Händetrocknung: Einmalhandtücher (Papiertücher) sind die hygienischste Lösung. Stoffhandtücher sind nur erlaubt, wenn jedes Kind ein eigenes hat und dieses täglich gewaschen wird.
- Abwasser: Ein Eimer oder Kanister zum Auffangen des Abwassers, das fachgerecht entsorgt werden muss.
II. Die Toilettensituation: Mehr als nur ein “Pipi-Baum”
Die regelmäßige Notdurft der Kinder darf aus Infektionsschutzgründen nicht unkontrolliert im Gelände rund um den Hauptaufenthaltsort stattfinden. Es muss eine adäquate Toilettenlösung geben.
Anforderungen an die Anzahl und Erreichbarkeit: Die Vorgaben variieren, aber eine gängige Richtlinie (z.B. vom Gesundheitsamt Reutlingen) ist:
- Klassischer Waldkindergarten (viel unterwegs): 1 Toilette pro 20 Kinder.
- Naturkindergarten (meist auf festem Gelände): 1 Toilette pro 10 Kinder.
- Erreichbarkeit: Die Toilette sollte nicht mehr als 100 Meter vom Schutzraum entfernt und schnell (innerhalb von 5 Minuten) erreichbar sein.
Gängige Toiletten-Lösungen:
- Trocken- oder Komposttoiletten: Dies ist die häufigste und ökologischste Lösung. Sie benötigen kein Wasser und trennen oft Festes von Flüssigem.
- Chemietoiletten: Ähnlich wie Baustellentoiletten, erfordern aber die regelmäßige Entsorgung durch Fachfirmen.
III. Wickelbereich und U3-Hygiene
Für Kinder unter drei Jahren gelten besondere Anforderungen, die im Schutzraum umgesetzt werden müssen:
- Fester Wickelplatz: Ein klappbarer Wandwickeltisch oder eine feste Kommode mit einer abwasch- und desinfizierbaren Auflage.
- Hygiene am Platz: Direkte Verfügbarkeit von Handdesinfektionsmittel (für das Personal nach dem Wickeln), Flächendesinfektionstüchern und einem geruchsdicht verschließbaren Windeleimer.
- Keine Kreuzkontamination: Der Wickelbereich darf niemals für die Zubereitung oder Lagerung von Lebensmitteln genutzt werden.
IV. Trinkwasser und Lebensmittelhygiene
- Trinkwasser: Muss immer in separaten, klar gekennzeichneten und für Lebensmittel geeigneten Kanistern aufbewahrt werden. Es darf nicht dasselbe Wasser sein, das für das Händewaschen genutzt wird.
- Lagerung von Lebensmitteln: Insbesondere bei Ganztagsbetreuung mit Mittagessen müssen die Vorgaben zur Kühlkette eingehalten werden (Kühlboxen mit Akkus).
- Zubereitung: Alle Flächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
Letzte Aktualisierung: 18. September 2025